Meldung zum Umgang mit dem Coronavirus vom 04.06.20

Seit 04.05.2020 läuft der Schulbetrieb schrittweise und stark eingeschränkt sowie unter strengen Vorsichtsmaßnahmen.

Unterrichtsbetrieb

  • Seit 04.05.2020 werden bis 26.06.2020 nur Schülerinnen und Schüler der Abschlussklassen (außer Gesundheitsberufe) beschult.
  • Ab 29.6.20, nachdem die meisten Prüfungen abgeschlossen sind, wird Präsenzunterricht nach Möglichkeit für alle Schülerinnen und Schüler stattfinden.
  • Die Beschulung erfolgt nach einem besonderen Stundenplan, der hier auf der Homepage eingestellt wird.
  • Zusätzlich wird weiterhin Fernlernunterricht stattfinden.
  • Im Unterrichtsbetrieb muss der Mindestabstand von 1,5 Meter immer eingehalten werden.
  • Schülerinnen und Schüler, die einer Risikogruppe angehören, nehmen nicht am Präsenzunterricht teil. Die Klassenlehrkraft ist per Email zu informieren.

Wer am Unterricht teilnehmen möchte, verpflichtet sich, die ANLAGE 2 zur Hausordnung und die HYGIENEREGELN einzuhalten!

Anlage 2 zur Hausordnung (gültig während der eingeschränkten Schulöffnung wegen Covid19)

  1. Die auf der Homepage der Grafenbergschule veröffentlichten und allen Schülerinnen und Schülern bekanntgegebenen allgemeinen Hygieneregeln sind einzuhalten.  
  2. Schülerinnen und Schüler dürfen sich in den Schulgebäuden nur in dem ihrer Klasse / ihrem Kurs zugeordneten Unterrichtsraum aufhalten.
  3. Ein Aufenthalt auf den Fluren ist nicht erlaubt.  
  4. Die Wegeführungen für die jeweiligen Bereiche müssen beachtet werden.
  5. Im Unterrichtsbetrieb, überall im Schulhaus und auf dem gesamten Schulgelände muss grundsätzlich der Mindestabstand von 1,5 Meter eingehalten werden.  
  6. In Ausnahmefällen, in denen der Mindestabstand von 1,5 Meter nicht eingehalten werden kann, ist eine Gesichtsmaske zu tragen.  
  7. Im Übrigen gilt nach wie vor die Hausordnung der Grafenbergschule, insbesondere was das Rauchen auf dem Schulgelände anbetrifft.

Allgemeine Hygieneregeln für Schülerinnen und Schüler

Schülerinnen und Schüler sollen

  • bei Krankheitszeichen auf jeden Fall zu Hause bleiben und die Klassenlehrkraft per Email informieren.
  • mindestens 1,5 Meter Abstand halten.
  • mit den Händen nicht das Gesicht berühren.
  • sich nicht untereinander berühren, umarmen oder sich die Hände schütteln.
  • auf gründliche und regelmäßige Händehygiene achten (in allen Unterrichtsräumen, Werkstätten und Sanitärräumen stehen Seifenspender, Papierhandtücher und Mülleimer zur Verfügung).
  • Husten- und Niesetikette einhalten (-> Armbeuge).
  • den Unterrichtsraum regelmäßig und gut zu lüften.
  • eine persönlich zu besorgende Mund-Nasen-Bedeckung mitführen und immer dann tragen, wenn der 1,5 Meter Abstand nicht gewährleistet werden kann.
  • sich nur einzeln in Toilettenräumen aufhalten.

Bitte beachten Sie weiterhin die Sonderseite mit den häufigsten Fragen und Antworten (FAQs) auf der Seite des Kultusministeriums.

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