Seit 04.05.2020 läuft der Schulbetrieb schrittweise und stark eingeschränkt sowie unter strengen Vorsichtsmaßnahmen.
Unterrichtsbetrieb
- Seit 04.05.2020 werden bis 26.06.2020 nur Schülerinnen und Schüler der Abschlussklassen (außer Gesundheitsberufe) beschult.
- Ab 29.6.20, nachdem die meisten Prüfungen abgeschlossen sind, wird Präsenzunterricht nach Möglichkeit für alle Schülerinnen und Schüler stattfinden.
- Die Beschulung erfolgt nach einem besonderen Stundenplan, der hier auf der Homepage eingestellt wird.
- Zusätzlich wird weiterhin Fernlernunterricht stattfinden.
- Im Unterrichtsbetrieb muss der Mindestabstand von 1,5 Meter immer eingehalten werden.
- Schülerinnen und Schüler, die einer Risikogruppe angehören, nehmen nicht am Präsenzunterricht teil. Die Klassenlehrkraft ist per Email zu informieren.
Wer am Unterricht teilnehmen möchte, verpflichtet sich, die ANLAGE 2 zur Hausordnung und die HYGIENEREGELN einzuhalten!
Anlage 2 zur Hausordnung (gültig während der eingeschränkten Schulöffnung wegen Covid19)
- Die auf der Homepage der Grafenbergschule veröffentlichten und allen Schülerinnen und Schülern bekanntgegebenen allgemeinen Hygieneregeln sind einzuhalten.
- Schülerinnen und Schüler dürfen sich in den Schulgebäuden nur in dem ihrer Klasse / ihrem Kurs zugeordneten Unterrichtsraum aufhalten.
- Ein Aufenthalt auf den Fluren ist nicht erlaubt.
- Die Wegeführungen für die jeweiligen Bereiche müssen beachtet werden.
- Im Unterrichtsbetrieb, überall im Schulhaus und auf dem gesamten Schulgelände muss grundsätzlich der Mindestabstand von 1,5 Meter eingehalten werden.
- In Ausnahmefällen, in denen der Mindestabstand von 1,5 Meter nicht eingehalten werden kann, ist eine Gesichtsmaske zu tragen.
- Im Übrigen gilt nach wie vor die Hausordnung der Grafenbergschule, insbesondere was das Rauchen auf dem Schulgelände anbetrifft.
Allgemeine Hygieneregeln für Schülerinnen und Schüler
Schülerinnen und Schüler sollen
- bei Krankheitszeichen auf jeden Fall zu Hause bleiben und die Klassenlehrkraft per Email informieren.
- mindestens 1,5 Meter Abstand halten.
- mit den Händen nicht das Gesicht berühren.
- sich nicht untereinander berühren, umarmen oder sich die Hände schütteln.
- auf gründliche und regelmäßige Händehygiene achten (in allen Unterrichtsräumen, Werkstätten und Sanitärräumen stehen Seifenspender, Papierhandtücher und Mülleimer zur Verfügung).
- Husten- und Niesetikette einhalten (-> Armbeuge).
- den Unterrichtsraum regelmäßig und gut zu lüften.
- eine persönlich zu besorgende Mund-Nasen-Bedeckung mitführen und immer dann tragen, wenn der 1,5 Meter Abstand nicht gewährleistet werden kann.
- sich nur einzeln in Toilettenräumen aufhalten.
Bitte beachten Sie weiterhin die Sonderseite mit den häufigsten Fragen und Antworten (FAQs) auf der Seite des Kultusministeriums.
Schuljahr