Meldung zum Umgang mit dem Coronavirus vom 29.04.20

Am 04.05.2020 startet der Schulbetrieb schrittweise und stark eingeschränkt sowie unter strengen Vorsichtsmaßnahmen.

Wer am Unterricht teilnehmen möchte, verpflichtet sich, die HYGIENEREGELN und die vorgeschriebenen WEGEFÜHRUNGEN einzuhalten!

Unterrichtsbetrieb

  • Ab 04.05.2020 werden bis auf Weiteres nur Schülerinnen und Schüler der Abschlussklassen beschult.
  • Die Beschulung erfolgt nach einem besonderen Stundenplan, der über die Klassenlehrkräfte an die Schülerinnen und Schüler weitergegeben wird.
  • Bei 3 ½ jährigen Berufen werden nur die Frühauslerner beschult.
  • Ausdrücklich nicht beschult werden die Schülerinnen und Schüler der Gesundheitsberufe (MFA/ZFA).
  • Alle anderen Schülerinnen und Schüler werden zunächst weiter im Fernlernunterricht beschult und mit Aufgaben versorgt.
  • Im Unterrichtsbetrieb muss der Mindestabstand von 1,5 Meter immer eingehalten werden.
  • Schülerinnen und Schüler, die einer Risikogruppe angehören, nehmen nicht am Präsenzunterricht teil. Die Klassenlehrkraft ist per Email zu informieren.

Hygiene (es gelten die allgemeinen Hygieneregeln)

  • Bei Krankheitszeichen auf jeden Fall zu Hause bleiben. Die Klassenlehrkraft ist per Email zu informieren.
  • Mindestens 1,5 Meter Abstand halten.
  • Mit den Händen nicht das Gesicht berühren.
  • Keine Berührungen, Umarmungen und kein Händeschütteln.
  • Gründliche, regelmäßige Händehygiene (es stehen in allen Unterrichträumen, Werkstätten und Sanitärräumen Seifenspender, Papierhandtücher und entsprechende Mülleimer).
  • Husten- und Niesetikette einhalten.
  • Klassenzimmer sind regelmäßig und gut zu lüften.
  • Eine persönlich zu besorgende Mund-Nasen-Bedeckung soll mitgeführt werden und immer dann getragen werden, wenn der 1,5 Meter Abstand nicht gewährleistet werden kann.
  • In einem Toilettenraum darf sich nur eine Person befinden.

Wegeführung

  • Die markierten Wegeführungen sind zu beachten.
  • Den Unterrichtsbereichen sind spezifische Gebäudeeingänge zugeordnet.

Schülerinnen und Schüler dürfen sich nur in dem für ihre Klasse/ ihren Kurs zugeordneten Bereich aufhalten.

Bitte beachten Sie weiterhin die Sonderseite mit den häufigsten Fragen und Antworten (FAQs) auf der Seite des Kultusministeriums.

 

Schuljahr