Am 04.05.2020 startet der Schulbetrieb schrittweise und stark eingeschränkt sowie unter strengen Vorsichtsmaßnahmen.
Wer am Unterricht teilnehmen möchte, verpflichtet sich, die HYGIENEREGELN und die vorgeschriebenen WEGEFÜHRUNGEN einzuhalten!
Unterrichtsbetrieb
- Ab 04.05.2020 werden bis auf Weiteres nur Schülerinnen und Schüler der Abschlussklassen beschult.
- Die Beschulung erfolgt nach einem besonderen Stundenplan, der über die Klassenlehrkräfte an die Schülerinnen und Schüler weitergegeben wird.
- Bei 3 ½ jährigen Berufen werden nur die Frühauslerner beschult.
- Ausdrücklich nicht beschult werden die Schülerinnen und Schüler der Gesundheitsberufe (MFA/ZFA).
- Alle anderen Schülerinnen und Schüler werden zunächst weiter im Fernlernunterricht beschult und mit Aufgaben versorgt.
- Im Unterrichtsbetrieb muss der Mindestabstand von 1,5 Meter immer eingehalten werden.
- Schülerinnen und Schüler, die einer Risikogruppe angehören, nehmen nicht am Präsenzunterricht teil. Die Klassenlehrkraft ist per Email zu informieren.
Hygiene (es gelten die allgemeinen Hygieneregeln)
- Bei Krankheitszeichen auf jeden Fall zu Hause bleiben. Die Klassenlehrkraft ist per Email zu informieren.
- Mindestens 1,5 Meter Abstand halten.
- Mit den Händen nicht das Gesicht berühren.
- Keine Berührungen, Umarmungen und kein Händeschütteln.
- Gründliche, regelmäßige Händehygiene (es stehen in allen Unterrichträumen, Werkstätten und Sanitärräumen Seifenspender, Papierhandtücher und entsprechende Mülleimer).
- Husten- und Niesetikette einhalten.
- Klassenzimmer sind regelmäßig und gut zu lüften.
- Eine persönlich zu besorgende Mund-Nasen-Bedeckung soll mitgeführt werden und immer dann getragen werden, wenn der 1,5 Meter Abstand nicht gewährleistet werden kann.
- In einem Toilettenraum darf sich nur eine Person befinden.
Wegeführung
- Die markierten Wegeführungen sind zu beachten.
- Den Unterrichtsbereichen sind spezifische Gebäudeeingänge zugeordnet.
Schülerinnen und Schüler dürfen sich nur in dem für ihre Klasse/ ihren Kurs zugeordneten Bereich aufhalten.
Bitte beachten Sie weiterhin die Sonderseite mit den häufigsten Fragen und Antworten (FAQs) auf der Seite des Kultusministeriums.
Schuljahr