Informationen für Eltern und Betriebe
- Während der Schulschließung finden keine Prüfungen statt. Dies gilt ebenfalls für Kammerprüfungen.
- Die Schule versucht in geeigneter Weise, den Schülerinnen und Schülern Lernaufgaben und Aufgaben zur Prüfungsvorbereitung zur Verfügung zu stellen.
- Für den Fall, dass den Berufsschülerinnen und -schüler Lernaufgaben zur Verfügung gestellt werden, bittet das Kultusministerium die Ausbildungsbetriebe, ihren Auszubildenden erforderliche Zeitfenster zur Verfügung zu stellen.
- Während der Zeit der Schulschließung entfallen Schüler- und Betriebspraktika. Dies gilt insbesondere für Schülerinnen und Schüler der einjährigen Berufsfachschule und das AV-dual.
- Der ausgefallene Unterricht muss nicht zu einem späteren Zeitpunkt nachgeholt werden.
- Der Schulleiter sowie im Vertretungsfall die Stellvertretende Schulleiterin sind an den Unterrichtstagen zu den üblichen Unterrichtszeiten erreichbar.
- Das Sekretariat ist bis auf weiteres zu den üblichen Öffnungszeiten besetzt und kann telefonisch, per Post oder Email erreicht werden. Die Türen des Sekretariats bleiben geschlossen.
- Schulschließungen bedeuten keine Verlängerung der Osterferien. Ziel ist das Eindämmen des Coronavirus. Deshalb sind Schülerinnen und Schüler aufgefordert, Außenkontakte zu minimieren und nach Möglichkeit zu Hause zu bleiben.
- Die Evangelische Landeskirche Württemberg hat in Zusammenarbeit mit dem Pädagogisch-Theologischen Zentrum einen Schulseelsorge-Chat eingerichtet, der montags bis freitags von 9 - 17 Uhr mit ausgebildeten Schulseelsorgerinnen und Schulseelsorgern besetzt sein wird. Die entsprechenden Bestimmungen des Seelsorgegeheimnisses sind dabei gewahrt.
Der Chat ist online erreichbar auf den Seiten Kirche und Religionsunterricht und Pädagogisch-Theologisches Zentrum Stuttgart. - Unsere Beratungslehrkräfte sind auch in den Schulferien erreichbar unter:
- Bitte beachten Sie weiterhin die Sonderseite mit den häufigsten Fragen und Antworten (FAQs) auf der Seite des Kultusministeriums.
Schuljahr